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Richtiges Verhalten gegenüber der Polizei

Sie werden von der Polizei angehalten und mündlich mit dem Vorwurf, zu schnell gefahren zu sein, konfrontiert oder Sie erhalten einen Anhörungsbogen und erfahren auf diesem Weg von dem Verstoß, der Ihnen zur Last gelegt wird. Vielleicht haben Sie zuvor bemerkt, dass sie „geblitzt“ wurden.

Wichtig: Egal ob Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben oder ob ein freundlicher Polizist Sie darauf anspricht: Machen Sie nur die Pflichtangaben zu Ihrer Person beziehungsweise legen Sie Führerschein und Fahrzeugpapiere vor. Bleiben Sie bei einer Verkehrskontrolle freundlich, aber gehen Sie nicht auf die Vorwürfe ein.

Denken Sie daran: Die Polizei muss Ihnen den Verstoß nachweisen. Entschuldigen Sie sich nicht, denn das kommt einem Geständnis gleich. Erkennen Sie sich auch grundsätzlich nicht auf einem vorgelegten Bild. Bleiben Sie bei der Aussage, dass Sie sich nicht äußern wollen. Manches Bild wird als Beweis nicht zugelassen, Ihr Eingeständnis, dass Sie auf dem Bild zu sehen sind, zählt aber als Beweis.

Schalten Sie einen Anwalt ein

Sie können sich in der Regel nicht verteidigen, da die Polizei Sie zwar mit dem Vorwurf konfrontiert, aber die Beweismittel nicht offen legt. Ein Anwalt bekommt Akteneinsicht. Er erfährt die näheren Umstände über die Entstehung des Fotos und die Messmethode. Auf diesen Angaben lässt sich eine effektive Verteidigung aufbauen.


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