Geblitzt

Geblitzt – was nun?

Das Verhalten, nachdem man geblitzt wurde, ist oft ausschlaggebend für die Folgen. Autofahrer, die einen kühlen Kopf bewahren, haben gute Chancen, einer Strafverfolgung zu entgehen.

Den Verstoß nicht zugeben

Ein Foto, auf dem das Fahrzeug zu erkennen ist und allgemeine Angaben über den Verstoß reichen nicht aus, um den Halter eines Fahrzeugs zur Verantwortung zu ziehen. Daher versenden die Ordnungsbehörden oft Anhörungsbögen. Sie konfrontieren einen Beschuldigten mit der Tat und bitten um Stellungnahme. Viele Betroffene geben Auskunft, sie versuchen, sich zu rechtfertigen, und geben dabei die Tat zu. Sie vergessen, dass bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Fahrer und nicht der Halter verantwortlich ist. Wer den Wagen zur Tatzeit fuhr, muss die Behörde beweisen.

Auch wer nach dem Blitzen angehalten wird, sollte sich mit allen Äußerungen zur Tat zurückhalten. Ein „Entschuldigung, ich hatte es eilig“ ist ein Eingeständnis. Natürlich sind Führerschein und Fahrzeugpapiere vorzulegen. Aber weitere Angaben müssen und sollten Sie nicht machen.

Als Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht prüfe ich Ihren Fall sofort!

Erhalten Sie hier schnell und kostenlos ein Angebot zur Prüfung Ihres Falls. Ich schätze unverzüglich und professionell die Rechtslage ein und setzen mich für Ihre Interessen ein. Schnell handeln ist jetzt wichtig. Vermeiden Sie unnötige Rechtsrisiken.

Kostenlose Einschätzung per Telefon unter 030 754 890 96 oder über mein Kontaktformular .

Ich vertrete und berate Sie - In Berlin und bundesweit

Kurze Verjährungsfrist

Ärgern Sie sich nicht, dass Sie von der Polizei zur Tat befragt werden. Halten Sie den Namen des Beamten fest, denn der Umstand, dass Sie bereits angehört wurden, ist oft Ihr Vorteil.

Die Bußgeldbehörde hat 3 Monate Zeit Ihnen die Tat nachzuweisen und den Bescheid zu erlassen. Eine Anhörung unterbricht die Verjährungsfrist lediglich einmalig. Die Tat verjährt also nach Ablauf der Frist, gerechnet ab dem Tag der Tat, wenn die Anhörung an diesem erfolgte.

Ein Anhörungsbogen, der nach dieser Befragung eintrifft, hemmt die Verjährung nicht erneut. Mit ihm beginnt die Verjährungsfrist allerdings erneut, wenn es zuvor keine Befragung gab.

Nachweispflicht der Behörde

Der Verstoß muss Ihnen nachgewiesen werden, das heißt, die Behörden müssen anhand eines Fotos oder sonstiger Angaben, den Fahrer zur Tatzeit ermitteln. Oft beschränken sich die Ämter darauf, einen Bußgeldbescheid an den Halter zu senden. Es lohnt, das Beweisfoto anzuzweifeln. Die Gerichte erkennen nicht jedes Foto als Beweis an. Oft reichen die Lichtverhältnisse nicht aus, um Details zu erkennen. Manchmal verdeckt die Sonnenblende einen Teil des Gesichts des Fahrers.

Wie erwähnt, für die Ermittlung Ihrer Person steht den Behörden nur wenig Zeit zur Verfügung. Wenn Sie sich nicht zu erkennen geben, haben Sie gute Chancen, dass der Verstoß verjährt.

Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Messung. Nachweisbare Messfehler, nicht geeichte Messgeräte oder die Bedienung durch unzureichend geschultes Personal machen das Ergebnis angreifbar oder führen dazu, dass die Messung nicht anerkannt wird.

Warum Sie einen Anwalt einschalten sollten?

Die Polizei teilt Ihnen in der Regel nur den Verstoß mit und dass es Beweise gibt. Einzelheiten erfahren Sie nicht. Daher wissen Sie nicht, ob sie auf einem Beweisfoto zu erkennen sind. Auch die Verjährungsfrist wird oft falsch berechnet und der Nachweis von Messfehlern gelingt selten ohne Anwalt.