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Richtiges Verhalten gegenüber der Polizei

Vorsicht – das ist eine Falle

Sie werden von sehr freundlichen Polizisten angehalten, aber der netten Uniformierten konfrontieren Sie nicht mit einem Vergehen, dass man Ihnen vorwirft. Stattdessen heißt es :

“Sie wissen warum wir Sie anhalten?”

Natürlich ahnen Sie es zumindest und erwidern freundlich: “Ich war zu schnell.”

Natürlich ist das Verhalten der Polizei nicht korrekt, denn auf diese Art lockt sie Geständnis aus Ihnen heraus. Aber das nutzt Ihnen in der Praxis wenig. Selbst bei einer Gerichtsverhandlung werden Sie damit konfrontiert werden. Wenn Sie Pech haben kehrt sich die Beweislast um. Sie müssen beweisen nicht zu schnell gefahren zu sein, denn im ersten Moment haben Sie zugegeben, dass Sie beispielsweise die Baustelle nicht bemerkt haben und sie mit 100 km/h statt 80 km/h passiert haben.

Äußern Sie sich niemals

Korrekterweise halten Sie die Polizisten an und konfrontieren Sie mündlich mit dem Vorwurf, zu schnell gefahren zu sein. Vielleicht erhalten Sie einen Anhörungsbogen und erfahren auf diesem Weg von dem Verstoß, der Ihnen zur Last gelegt wird. Vermutich haben Sie zuvor bemerkt, dass sie „geblitzt“ wurden.

Wichtig: Egal ob Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben oder ob ein freundlicher Polizist Sie darauf anspricht: Machen Sie nur die Pflichtangaben zu Ihrer Person beziehungsweise legen Sie Führerschein und Fahrzeugpapiere vor. Bleiben Sie bei einer Verkehrskontrolle freundlich, aber gehen Sie nicht auf die Vorwürfe ein.

Denken Sie daran: Die Polizei muss Ihnen den Verstoß nachweisen. Entschuldigen Sie sich nicht, denn das kommt einem Geständnis gleich. Erkennen Sie sich auch grundsätzlich nicht auf einem vorgelegten Bild. Bleiben Sie bei der Aussage, dass Sie sich nicht äußern wollen. Manches Bild wird als Beweis nicht zugelassen, Ihr Eingeständnis, dass Sie auf dem Bild zu sehen sind, zählt aber als Beweis.

Schalten Sie einen Anwalt ein

Sie können sich in der Regel nicht verteidigen, da die Polizei Sie zwar mit dem Vorwurf konfrontiert, aber die Beweismittel nicht offen legt. Ein Anwalt bekommt Akteneinsicht. Er erfährt die näheren Umstände über die Entstehung des Fotos und die Messmethode. Auf diesen Angaben lässt sich eine effektive Verteidigung aufbauen.


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