Wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, kommt es darauf an, ob es sich um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt. Dieser Umstand ist von großer Bedeutung, denn das Strafmaß und die Ansprüche an die Beweiserhebung unterscheiden sich erheblich.
Hinweis: Das Strafmaß ist höhe wenn sie die rote Ampel in der Probezeit überfahren haben. Ein Ampelblitzer hat in der Probezeit gravierende Folgen.
Bereits ein einfach Rotlichtverstoß zählt als A-Verstoß. Fahranfänger die einen solchen begangen haben müssen schon beim ersten Mal ein Aufbauseminar absolvieren. Ab einen Bußgeld von 60 Euro erfolgt ein Eintrag ins Fahreignungsregister. Zusätzlich verlängert sich die Probezeit um zwei auf vier Jahre. Ein Ampelblitzer in der Probezeit hat also große Konsequenzen.
Es liegt auf der Hand, dass ein Haltelinienverstoß oder ein einfacher Rotlichverstoß auch durch Zeugenaussagen belegt werden kann. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß ist die Sachlage anders, denn hier muss der Staatsanwalt beweisen, dass die Ampel mindestens 1 Sekunde lang bereits Rot zeigte. Einem erfahren Anwalt gelingt es daher oft, den Vorwurf des qualifizierten Rotlichtverstoß zugunsten eines einfachen Verstoßes aus der Welt zu schaffen.
Erhalten Sie eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung Ihres Falls
Persönlicher Termin
Buchen Sie einen Termin in meiner Kanzlei in Berlin Steglitz Zehlendorf.
Meine Empfehlung
Rufen Sie mich an und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.
Online Sofortcheck
Füllen Sie den Fragebogen aus und erhalten Sie eine Einschätzung Ihres Falls.
Ich setze mich diskret und kompetent dafür ein, dass Sie Ihr Recht bekommen.