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Autofahrer Achtung – Neue Regeln an Juli 2026

Gesetzessänderung

Was sich im Juli für Autofahrer ändert

Kaum ein Autofahrer kennt das Fünfte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Gesetze zur Änderung dienen dazu eine ganz Reihe von Vorschriften mit in einem Erlass zu ändern. Die wichtigsten Änderungen, die viele Autofahrer betreffen stehen im § 23. Ab dem 1.Juli 2026 gelten längere Verjährungsfristen und der sogenannte „Punktehandel“ ist strafbar.

Neuerungen die Sie kennen sollten

Täuschung über die Beteiligung

Wer geblitzt wurde konnte es oft verhindern Punkte in Flensburg zu riskieren. Der Halter gab einfach einn Person als Fahrer an, die ihm ähnlich sah und die keine Probleme mit ein paar Punkten im Fahreignungsregister hatte. Das war zwar explizit nicht verboten, konnte aber als „Strafvereitlung“ geahndet werden.

Nun gibt es eine eindeutige Vorschrift. Der Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann.

§ 4c des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften verbietet:

  • die Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß.
  • das Anbieten dieser„Dienstleistung“ oder
  • die Vermittlung von “Scheinfahrern”

Verjährung von 3 auf 6 Monate verlängert

Bisher konnten Autofahrer nach einem „Blitzer“ getrost einfach abwarten, denn die Behörden mussten innerhalb von 3 Monaten einen Bußgeldbescheid erlassen. Über die Fotos ließ sich lediglich der Halter des Wagens ermitteln. Der Fahrer musste umständlich ermittelt werden. Daher war es oft nicht möglich den Bußgeldbescheid innerhalb von 3 Monaten zuzustellen.

Die Zweiteilung, 3 Monate bis zum Bußgeldbescheid und 6 Monate absolut wurde aufgehoben. Die Behörde hat nun die doppelte Zeit den Fahrer zu ermitteln und den Bescheid zuzustellen.

Auswirkung auf die Verfolgung

  • Ohne Unterbrechung kann ein Verstoß nach Ablauf der normalen Frist verjähren.
  • Wird Frist aber durch eine behördliche Maßnahme (beispielsweise die Zusendung eines Anhörungsbogens) unterbrochen wird, beginnt sie neu.
  • Die absolute Höchstgrenze, nach der der Verstoß endgültig nicht mehr verfolgt werden darf, beträgt das doppelte der Frist für die reguläre Verjährung:

Da die reguläre Verjährung nun 6 Monate beträgt, kann die Behörde bis zu einem Jahr nach der Tat einen Bußgeldbescheid versenden, sofern es meherer Maßnahmen gab, welche die Verjährung unterbrochen haben.

Bedeutung für Altfälle

Maßgeblich ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Tat. Das heißt für Verstöße ab dem 1. Juli 2026 gilt die neue Frist, für frühere Taten die bisherige Regelung von 3 Monaten.

Aber Achtung: Die Verlängerung der Verjährungsfrist gilt auch für Fälle, für welche die bisherige Dreimonatsfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Verlängerung der Verjährungsfristen verstößt nicht gegen das Rückwirkungsverbot, denn sie betrifft lediglich eine tatbestandliche Ahnbarkeit einer Ordnungswidrigkeit, nicht jedoch deren Verfolgbarkeit. Siehe Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Januar 2000.

Wie ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfen kann

Lassen Sie jeden Bußgeldbescheid prüfen, besonders wenn ein Fahrverbot, Punkte oder besondere Folgen während der Probezeit drohen.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfe ich insbesondere, ob

Ziel der Verteidigung kann es sein, das Verfahren zur Einstellung zu bringen, die festgestellte Geschwindigkeit zu reduzieren oder ein drohendes Fahrverbot abzuwenden. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt jedoch immer von den Umständen des konkreten Falls ab.


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